In den vergangenen Wochen habe ich die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgestellt. Wie sieht das aus mit den Rechten für Tiere?
Archiv für September 2008
Wildtierrechte
Verfasst von Holger am 16 September 2008
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Menschenrechte: Artikel 30
Verfasst von Holger am 14 September 2008
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 30
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Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
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Menschenrechte: Artikel 29
Verfasst von Holger am 11 September 2008
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 29
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- Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
- Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
- Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
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Menschenrechte: Artikel 28
Verfasst von Holger am 7 September 2008
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 28
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Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
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Menschenrechte: Artikel 27
Verfasst von Holger am 4 September 2008
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 27
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- Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
- Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
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