Menschenrechte: Artikel 4
Verfasst von Holger am 13 Mai 2008
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
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Sklaverei scheint abgeschafft zu sein. Niemand wird heute in Texas Kolonnen schwarzer Baumwollpflücker in Ketten sehen. Doch die moderne Sklaverei braucht keine Ketten. Und dank der Globalisierung findet Sklaverei auch nicht mehr (nur) vor unserer Haustür statt.
Es gibt kaum einen Industriezweig, in dem es nicht zu Sklaverei kommt: Prostitution, Organhandel, Textilherstellung, Bergbau, Köhlereien, Waffenindustrie, (Kinder-)Soldaten, Gastronomie, Stahlproduktion, Kaffeeanbau, private Haushalte, Landwirtschaft etc.
Frauen werden beispielsweise in Lagern kaserniert, die sie nicht verlassen dürfen. Diese Lager nennen sich Fabriken. Für die Unterkunft werden den Frauen von ihrem Lohn Geld abgezogen. Die Frauen sind Schikane und Drangsalierungen ausgesetzt, jede Form der Flucht wird unterbunden und Fluchtversuche brutal geahndet. In den Fabriken nähen die Frauen Hemden und Blusen, die wir billig in Textildiscountern kaufen können.
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