Nachdenkstoff

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Wenn die GEMA uns bezahlen müsste…

Verfasst von Holger am 8 Februar 2008

Nur mal so nachgefragt: Warum kann eigentlich jeder Umweltverschmutzer Tantiemen für seine Körperverletzungen verlangen?

Anders gefragt: Irgendein Krachmacher setzt sich hin und produziert ein “Lied”. Dies wird dann vervielfältigt. Dass er von Menschen, die dieses “Lied” hören wollen, Geld bekommt, ist okay. Doch was ist mit jenen Menschen, die dieses “Lied” nicht hören wollen, es gegen ihren Willen hören müssen? Zum Beispiel im Fahrstuhl, in der Hotel-Lounge, im Einkaufszentrum, im Taxi, im Wartezimmer, in der U-Bahn, im Restaurant – kurzum: im öffentlichen Raum. Auch für das Abspielen des “Liedes” in diesen Fällen erhält der Krachmacher (Produzent / Künstler) seine GEMA-Tantiemen. Doch wäre es nicht eigentlich korrekt, wenn in diesem Fall die unfreiwilligen Hörer entschädigt würden? Müsste die GEMA in diesem Fall das Geld nicht an jene aushändigen, die mit dem Lärm gequält werden?

Nur mal so gefragt…

Hier zwei weiterführende Links zum Thema “Zwangsbeschllung ein Ende setzen”:
www.einschaltverweigerung.de
www.lautsprecher-aus.de

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